23. Juli 2026, 13:23

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Wolf oder Hund? Warum viele «Wolfsangriffe» nie bewiesen sind

Ein toter Familienhund in der Toskana löst international Schlagzeilen aus, dabei bleibt die Täterschaft unbestätigt.

In einem toskanischen Dorf tötete ein grosses, canidenartiges Tier einen Familienhund, während ein zweijähriges Kind danebenstand: Diese Meldung ging als «bestätigter Wolfsangriff» in den letzten Tagen durch die europäische Boulevardpresse.

Doch eine amtliche oder forensische Bestätigung, dass es sich tatsächlich um einen Wolf handelte, liegt bis heute nicht vor. Korrekt ist daher die Bezeichnung «vermeintlicher Wolfsangriff», nicht «bestätigter Wolfsangriff».

Was in den Berichten fehlt, ist der entscheidende Nachweis. Weder eine DNA-Probe noch eine amtliche Bestätigung liegt vor, nur die Einschätzung einer Familie und eines interessengeleiteten Verbands vor Ort. Der Blick-Artikel zum Fall, verfasst von Redaktor Gabriel Knupfer, übernahm die reisserische Darstellung und die unbelegte Verbandsaussage unkritisch, ohne eigene Einordnung oder Prüfung der Quelle.

Wer die «drei bis vier Wölfe» behauptet

Die Zahl kursierte in zahlreichen Medien: Mindestens drei oder vier Wölfe müssten den 22 Kilo schweren Hund verschlungen haben. Diese Aussage stammt allerdings nicht von Polizei, Wildhut oder Wildbiologen, sondern einzig von der «Associazione Nazionale per la Tutela dell’Ambiente e della Vita Rurali» (Nationaler Verband für den Schutz der Umwelt und des ländlichen Lebens), einer Organisation, die trotz ihres Namens primär landwirtschaftliche und ländliche Interessen vertritt. Der Verband selbst bezeichnete die Zahl als Hypothese, abgeleitet aus dem Zustand der aufgefundenen Überreste, die noch bestätigt werden müsse. Eine unabhängige Überprüfung dieser Spekulation fand bislang nicht statt.

Bezeichnend auch die Tierbeschreibung des Vaters gegenüber der Presse: Er schätzte das Tier auf 60 bis 70 Kilogramm, deutlich über dem tatsächlichen Gewicht ausgewachsener Apenninenwölfe, die üblicherweise 25 bis 35 Kilogramm wiegen. Diese Angabe ist eine subjektive Schockwahrnehmung im Moment des Geschehens, kein forensischer oder amtlich verifizierter Beleg, und zeigt, wie wenig belastbar die kursierenden Detailangaben tatsächlich sind.

Kein Zaun, keine heldenhafte Tat, sondern Verhaltensbiologie

Während internationale Medien die Geschichte als «Heldenhund» inszenierten, widersprach das italienische Tierportal Fanpage/Kodami dieser medialen Rahmung deutlich. Der Titel dort: «Kein heldenhafter Akt, es handelt sich um Ethologie». Das Grundstück war zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht eingezäunt, obwohl in der Region bereits zuvor Wolfssichtungen gemeldet worden waren. Ein grosses canidenartiges Tier näherte sich, vermutlich wegen des Grillgeruchs, ein bei Wildtieren bekanntes und erklärbares Verhalten, keine gezielte Attacke auf den Menschen. Die Reaktion des Hundes lässt sich als instinktives Verteidigungsverhalten seines Territoriums deuten, nicht zweifelsfrei als bewusste Rettungstat. Diese Einordnung kritisiert die mediale Dramatisierung, beschreibt aber kein abschliessend gesichertes Tierverhalten.

Das Kind blieb während des gesamten Vorfalls unverletzt.

Die Verwechslung ist der Normalfall, nicht die Ausnahme

Auch in der Schweiz zeigt sich das Grundproblem immer wieder. Ein Fall aus dem Weisstannental im Kanton St. Gallen (2021) macht das exemplarisch deutlich: Zwei Herdenschutzhunde wurden schwer verletzt aufgefunden, der Zaun war zerrissen. Sowohl ein Wolfsangriff als auch ein Kampf unter den Hunden selbst galten als plausibel, wie die zuständige kantonale Stelle einräumte. Eine DNA-Probe hätte hier keine sichere Klärung gebracht, weil sich Hunde gegenseitig die Wunden ablecken und die Probe dadurch mit Hunde-DNA kontaminiert worden wäre. Grundsätzlich bleibt die genetische Analyse aber der fachliche Standard zur sicheren Artzuordnung, nur bei einer derart kontaminierten Probenlage stösst sie an ihre Grenzen.

Auch die Fachstelle Kora hält fest: Die Unterscheidung zwischen Wolfs- und Hunderiss ist nicht einfach und mit Sicherheit nur mittels genetischer Analyse möglich. In der Praxis wird diese Analyse aber oft gar nicht durchgeführt oder bleibt ohne eindeutiges Ergebnis. Trotzdem landet der Fall in der öffentlichen Wahrnehmung meist als bestätigter «Wolfsriss».

Die Statistik, die selten zitiert wird

Selbst dort, wo Medien über Wolfsangriffe auf Menschen berichten, widerlegt die eigene Quelle oft die Dramatik der Schlagzeile. Das italienische Umweltinstitut Ispra zählte zwischen 2017 und 2024 verschwindend geringe 19 Angriffe von insgesamt sieben Tieren. Wölfe gelten unter Fachleuten übereinstimmend als ausgesprochen menschenscheu.

Zum Vergleich: In der Schweiz werden jährlich rund 10’000 Menschen von Hunden gebissen, ein auffällig grosser Teil davon Kinder. Dieses Risiko ist ungleich höher als jenes durch Wölfe, wird aber gesellschaftlich als normales Alltagsrisiko akzeptiert und selten skandalisiert.

Ein Muster mit System

Die mediale Aufmerksamkeit für einzelne, oft unbewiesene Vorfälle steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Risiko. Wer die Faktenlage nüchtern betrachtet, erkennt ein wiederkehrendes Muster: Der Wolf wird zum Feindbild, unabhängig davon, ob er nachweislich beteiligt war und unabhängig davon, ob die Quelle der dramatischsten Details überhaupt neutral ist. Der Fall von Orbicciano ist deshalb korrekt nicht als «bestätigter Wolfsangriff», sondern als öffentlich nicht abschliessend geklärter Vorfall mit offenem Artnachweis zu bezeichnen.

Lettland erhöht Wolfsquote auf 400 trotz Prüfbericht

Der eigene Rechnungshof stuft die Bestandsdaten der Forstbehörde als nicht überprüfbar ein, die Abschusszahl steigt trotzdem.

Lettland hat das zulässige Abschussvolumen für Wölfe zur Saison 2026/2027 von 370 auf 400 Tiere angehoben, die Jagdzeit läuft seit dem 15. Juli 2026.

Der lettische Rechnungshof hatte die Bestandsbewertung der zuständigen Forstbehörde bereits als nicht nachvollziehbar und nicht überprüfbar bezeichnet.

Was für die neue Saison feststeht

Der Staatliche Forstdienst hat das Volumen auf zwei Bewirtschaftungseinheiten aufgeteilt. In Einheit A, die den grössten Teil des Staatsgebiets abdeckt und in der Wölfe dauerhaft vorkommen, sind 330 Tiere freigegeben, die Jagdzeit läuft dort bis zum Erreichen des Kontingents, längstens bis zum 31. März. In Einheit B mit nur sporadischem Vorkommen gelten 70 Tiere und eine Frist bis zum 31. Dezember.

Entscheidend ist eine Zusatzklausel, die in der öffentlichen Wahrnehmung untergeht: Nach Ausschöpfung des Kontingents kann die Behörde weitere zehn Wölfe zum Abschuss freigeben. Die tatsächliche Obergrenze liegt damit bei 410 Tieren.

Der Forstdienst beziffert den Bestand auf rund 1’400 Wölfe. Bei 400 freigegebenen Tieren entspricht das einer Entnahmequote von 28 Prozent des Gesamtbestands, bei Ausschöpfung der Zusatzfreigabe knapp 30 Prozent.

Die Bilanz der abgelaufenen Saison

In den drei baltischen Staaten wurden in der Saison 2025/2026 zusammen über 800 Wölfe getötet. Lettland schöpfte sein Kontingent von 370 Tieren im Januar 2026 vollständig aus. In Litauen lag das Limit bei 307 Tieren, erlegt wurden bis zum Saisonende am 31. März 2026 insgesamt 275 Wölfe. In Estland wurden 151 von 163 bewilligten Tieren getötet, dazu kamen 16 Wölfe auf Sonderbewilligungen der Umweltbehörde.

Der estnische Verlauf verdient eine eigene Betrachtung. Das Ausgangskontingent lag im November 2025 bei 84 Tieren, wobei bereits vor Saisonbeginn zwölf Wölfe auf Sonderbewilligung getötet worden waren. Im Dezember 2025 schlug die Umweltagentur eine Erhöhung um 28 Tiere in fünf Bewirtschaftungsgebieten vor, begründet mit neuen Rudeldaten aus den ersten Winterjagden. Am Ende standen 163 bewilligte Tiere plus 16 Sonderbewilligungen. Eine Quote, die im Saisonverlauf nahezu verdoppelt wird, folgt nicht der Bestandsbiologie, sondern der Nachfrage.

Wenn die eigene Prüfbehörde widerspricht

Der lettische Rechnungshof legte 2020 einen Prüfbericht zur Frage vor, ob die staatliche Wildtierbewirtschaftung nachhaltig ist. Sein Gesamturteil: Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Bewirtschaftung existiert nicht.

Zur Bestandsbewertung bei Beutegreifern hält der Bericht fest, dass die Methodik vor rund zwanzig Jahren entwickelt wurde, als die Forstverwaltung anders organisiert war und Forstpersonal deutlich kleinere Flächen täglich begehen konnte. Bei Stichprobenkontrollen in den Forstbezirken stuften die Prüferinnen und Prüfer Verlässlichkeit und Verwendbarkeit der Daten als fragwürdig ein: Die Bewertung baue auf Vorjahreszahlen auf, die Änderungen daran seien nicht nachvollziehbar und einer Überprüfung nicht zugänglich. Je länger dieses Verfahren fortgeschrieben werde, desto wahrscheinlicher weiche die ermittelte Bestandsgrösse von der tatsächlichen Lage ab. Weder der Zustand beim EU-Beitritt noch ein signifikanter Bestandsanstieg lasse sich damit belegen.

Der Bericht dokumentiert zudem, wie weit die Schätzungen auseinanderliegen. Beim Luchs bezifferte der Forstdienst den Bestand nach der Saison 2018 dreimal so hoch wie der beigezogene Fachexperte und achtmal so hoch wie das spezielle Monitoring des Forschungsinstituts Silava. Für den Wolf beschreibt der Rechnungshof eine vergleichbare Konstellation. Berechnungen der Wissenschaft bestätigten den vom Forstdienst angenommenen deutlichen Bestandsanstieg der letzten fünfzehn Jahre nicht.

Besonders bemerkenswert ist ein Verfahrensbefund: Die Arbeitsgruppe zur Festlegung der Abschussquoten hat nach Einschätzung der Prüfbehörde nur formale Bedeutung, und das gilt ausdrücklich auch für die Naturschutzagentur, die eigentlich für den Schutz besonders geschützter Arten zuständig ist. Zusätzlich stellte der Rechnungshof fest, dass das nationale Meldesystem keine verlässlichen Daten über die tatsächlich getöteten Tiere liefert.

Wer eine geschützte Art bejagen will, muss einen günstigen Erhaltungszustand nachweisen. Fehlt die Überprüfbarkeit der zugrunde liegenden Zahlen, steht die gesamte Quotenlogik ohne Fundament da.

Der Forstdienst begründet die Erhöhung unter anderem damit, dass die Wolfsjagd der Landbevölkerung ein Gefühl von Sicherheit vermittle und das Zusammenleben mit der Wolfspopulation erleichtere. Ein Sicherheitsgefühl ist kein biologischer Parameter. Die von der Behörde selbst genannten Schadenszahlen weisen zudem in die Gegenrichtung: Bis zum 13. Juli 2026 waren 24 bestätigte Wolfsangriffe mit 67 verletzten Haustieren registriert, im Vorjahreszeitraum waren es 82 Angriffe mit 372 betroffenen Tieren.

Was die Genetik zeigt

Die belastbarsten Befunde liefert das genetische Monitoring des staatlichen Forschungsinstituts Silava. Zwischen Juli 2009 und März 2021 wurden 1’269 in Lettland getötete Wölfe erfolgreich genotypisiert, rund 42 Prozent aller in diesem Zeitraum erlegten Tiere. Daraus liessen sich 223 Verwandtschaftsgruppen rekonstruieren.

Das Ergebnis ist zweigeteilt und wird deshalb regelmässig verkürzt zitiert. Genetische Vielfalt, Heterozygotie und Inzuchtwerte der lettischen Population blieben unauffällig, die Population ist nicht fragmentiert. Die sozialen Befunde fallen dagegen deutlich aus.

In 46,1 Prozent der Verwandtschaftsgruppen liessen sich verwandte Tiere nur während einer einzigen Jagdsaison nachweisen, in weiteren 15,6 Prozent während zweier Saisons. Weniger als ein Drittel der Gruppen bestand vier Jahre oder länger. In 64,6 Prozent der Gruppen ging mindestens ein Elterntier verloren. In 27,1 Prozent der Fälle wurde ein Elterntier getötet, während noch Welpen lebten, in 17,5 Prozent waren diese Welpen zwischen drei und zehn Monate alt, im Mittel 5,6 Monate.

Junge Wölfe sind bis zu einem Alter von neun bis zehn Monaten auf Versorgung und Anleitung durch erwachsene Rudelmitglieder angewiesen. Die Forschungsgruppe empfiehlt deshalb, die Jagd erst zu eröffnen, wenn die Jungtiere mindestens sechs Monate alt sind, was für Lettland eine Verkürzung der Saison auf einen Beginn im Oktober oder November bedeuten würde. Lettland hat mit dem 15. Juli bis 31. März die längste Wolfsjagdzeit der baltischen Staaten.

Dokumentiert sind ausserdem Rudelauflösungen, die Aufgabe angestammter Territorien und die verfrühte Abwanderung von Jungtieren. In neun Familien wurden Jungtiere nach dem Verlust eines Elterntiers 30 bis 230 Kilometer entfernt getötet. Das Narrativ, Abschüsse seien blosse Bestandsregulierung, hält diesem Befund nicht stand: Entnommen wird nicht ein anonymer Überschuss, sondern die reproduktive und soziale Struktur selbst.

Die Grenzbefestigung als Konnektivitätsfrage

Der im Rahmen der Berner Konvention erstellte Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfs in Europa benennt die neu errichteten Sicherheitszäune an den Grenzen zu Belarus und zur Russischen Föderation ausdrücklich als Anlass zur Sorge, weil sie den Grad der Vernetzung verringern. Ohne genaues Monitoring und ohne diese Vernetzung sei eine Herabstufung der Population möglich.

Die Zäune sperren Wölfe nicht ein, aber sie erschweren Austausch und Zuwanderung. Diese Unterscheidung ist zentral, weil die Kompensationsfähigkeit einer bejagten Population wesentlich davon abhängt, ob erwachsene Tiere aus Nachbargebieten nachrücken. Genau darauf verweist auch die Silava-Studie: Ein Teil der lettischen Population ist für seine Stabilität auf Zuwanderung angewiesen, und die Forschungsgruppe nennt Grenzzäune ausdrücklich als Faktor, der bei der Festlegung von Jagdlimiten künftig berücksichtigt werden müsse.

Nach Süden bleibt der Korridor über Polen, wo seit 1998 nicht auf Wölfe geschossen wird. Die polnisch-litauische Grenze misst allerdings nur rund 100 Kilometer.

Estland: Ein Gericht zieht die Linie

Im Juni 2026 erklärte das estnische Staatsgericht die Anordnung der Umweltbehörde für die Saison 2020/2021, die den Abschuss von 140 Wölfen erlaubte, für rechtswidrig. Die Behörde hatte bei der Vorbereitung die Vorgaben der Berner Konvention nicht berücksichtigt, unter der der Wolf damals strenger geschützt war. Geklagt hatte die Organisation Eesti Suurkiskjad.

Der Fall zeigt, dass administrative Gewohnheit und passende Statistik als Begründung für den Abschuss geschützter Arten nicht genügen. Verlangt sind wissenschaftliche Daten, ein tragfähiger Rechtsrahmen und im Zweifelsfall das Vorsorgeprinzip. Damit reiht sich Estland in eine europäische Entwicklung ein, in der Gerichte die Grenzen jagdpolitischer Wunschzahlen markieren, wie zuvor schon in Schweden.

Bezug zur Schweiz

Die baltische Praxis wird von europäischen Hobby-Jagdorganisationen als Vorbild vermarktet. Auch hierzulande liegt die Bestandserhebung bei Beutegreifern weitgehend in den Händen jagdnaher Verwaltungsstellen, und auch hier werden Zahlen für Abschussentscheide herangezogen, deren Zustandekommen von aussen kaum überprüfbar ist. Der lettische Fall zeigt, wohin diese Konstellation führt, wenn sie über zwei Jahrzehnte unkontrolliert bleibt: Nicht die Population wird verwaltet, sondern die Nachfrage nach Abschüssen.

Weiterführend: Der Wolf in Europa: Warum die Hobby-Jagd keine Lösung ist

Der Auerhahn ist in Freiburg praktisch ausgestorben, während die Hobby-Jagd auf mehr Technik drängt

Während eine Symbolart der Voralpen aus dem Kanton Freiburg verschwindet, verlangt die Hobby-Jagd-Lobby mehr Nachtsichtgeräte und eine frühere Rehbock-Jagd.

Zwei Meldungen aus dem Kanton Freiburg passen nicht zusammen, und genau das macht sie bemerkenswert.

Die eine: Der Auerhahn, einst charakteristischer Bewohner der Freiburger Voralpen, gilt heute praktisch als aus dem Kanton verschwunden. Die andere: Ausgerechnet jetzt drängt die Freiburger Hobby-Jagd-Lobby auf mehr technische Hilfsmittel und eine frühere Rehbock-Jagd, während der Staatsrat den Einsatz von Nachtsichtgeräten bereits teilweise bewilligt hat. Wer beide Stränge zusammen liest, sieht ein Muster, das weit über den Auerhahn hinausreicht.

Eine Symbolart verschwindet

Am 1. Juli 2026 titelte «La Liberté» unmissverständlich: «Le grand coq fribourgeois n’est plus», der grosse Freiburger Hahn ist nicht mehr. Laut dem Artikel beobachten Fachleute im Kanton seit Jahren keine überlebensfähige Population des Auerhahns mehr, wie 20 Minuten unter Berufung auf «La Liberté» und Michael Lanz von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach berichtete. Vereinzelte Beobachtungen gebe es zwar noch, aber keine sich selbst erhaltende Population.

Der Verein Wildtierschutz Schweiz (WTSS) aus Landquart hat dies zum Anlass genommen, die Entwicklung in einem eigenen Beitrag einzuordnen: «Der Auerhahn verschwindet, Freiburg verliert eine Symbolart der Schweizer Bergwälder». Der Verein kündigt darin an, den Kanton Freiburg schriftlich um Auskunft zu ersuchen, welche Schutzmassnahmen bisher umgesetzt wurden und weshalb der Verlust der Population nicht verhindert werden konnte.

Was die Zahlen tatsächlich zeigen

Die im WTSS-Beitrag genannten Zahlen halten einer Überprüfung stand. Gemäss den Erhebungen von Bund und Schweizerischer Vogelwarte Sempach wurden Anfang der 1970er-Jahre schweizweit noch rund 1’100 balzende Hähne gezählt. Eine gesamtschweizerische Erhebung im Jahr 2001 ergab noch 450 bis 500 Hähne, aktuellere Schätzungen der Vogelwarte sprechen von 380 bis 480 Hähnen. Das ist ein Rückgang um mehr als die Hälfte innerhalb weniger Jahrzehnte.

Entscheidend ist, wann dieser Rückgang stattfand. Die Auerhenne steht in der Schweiz seit 1962 unter Schutz, der Auerhahn seit 1971. Der gesamte dokumentierte Bestandeseinbruch von rund 1’100 auf heute 380 bis 480 balzende Hähne fällt damit vollständig in die Zeit, in der kein einziger Vogel mehr legal geschossen werden durfte. Ein Abschussverbot allein hat den Niedergang also nicht aufhalten können.

Das entlastet die Hobby-Jagd nicht rückwirkend. Historische Erhebungen wie das Auerhuhn-Konzept des Kantons Graubünden dokumentieren für die 1940er-Jahre Abschusszahlen von teilweise über hundert Vögeln pro Jahr allein in diesem Kanton. Die Bejagung war in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein realer Entnahmedruck, und die 1’100 Hähne von 1971 sind bereits das Ergebnis dieser Jahrzehnte, nicht ein unbeeinträchtigter Ausgangswert. Ob sich die Bündner Zahlen auf Freiburg übertragen lassen, ist mangels vergleichbarer kantonaler Statistiken offen.

Zugleich lief der Lebensraumverlust nicht erst nach 1971 an, sondern parallel. Die Verdichtung der Bergwälder ist eine Folge der Aufgabe von Waldweide, Streunutzung und Brennholzentnahme, ein Prozess, der im späten 19. Jahrhundert begann und sich mit dem Rückgang der Alpwirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg beschleunigte. Die Hobby-Jagd wirkte also als zusätzlicher Druck auf einen Lebensraum, der ohnehin schon schrumpfte. Ihr Wegfall nahm einen Faktor heraus, während die strukturellen Ursachen unverändert weiterwirkten und ab den 1970er- und 1980er-Jahren der Freizeitdruck als dritter Faktor hinzukam.

Besonders markant ist der Verlust am westlichen Rand des Verbreitungsgebiets. Aus den Waadtländer Alpen, dem Unterwallis und dem Tessin ist der Auerhahn bereits verschwunden. Historisch war der Kanton Freiburg gemäss den Unterlagen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) neben den Berner Alpen und Voralpen sowie den Kantonen Neuenburg und St. Gallen eines der Verbreitungsgebiete am nördlichen Alpenrand. Heute gehört Freiburg faktisch zu den Kantonen ohne überlebensfähige Population, während sich der Bestandsschwerpunkt zunehmend nach Osten verschiebt, insbesondere nach Graubünden.

Auch der 2008 von BAFU, Vogelwarte Sempach und BirdLife Schweiz veröffentlichte Aktionsplan Auerhuhn Schweiz ist korrekt referenziert. Er nennt als Hauptursachen für den Rückgang die Verdichtung der Wälder, den Verlust lichter, strukturreicher Bergwälder, die Fragmentierung von Lebensräumen sowie den wachsenden Freizeitdruck durch Wanderer, Mountainbiker, Schneeschuh- und Skitourengänger. Die Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Massnahmen liegt bei den Kantonen, was die vom WTSS aufgeworfene Frage nach der Freiburger Umsetzung umso berechtigter macht.

Eine Debatte, die längst begonnen hat

Was der WTSS-Beitrag nicht erwähnt: Der Auslöser-Artikel in «La Liberté» hat in der Leserschaft bereits eine kontroverse Debatte ausgelöst, die zeigt, wie unterschiedlich die Ursachen des Verschwindens gedeutet werden.

Eine Leserin aus Senèdes kritisierte den Originalartikel scharf dafür, dass er «kein Wort» über Bodenprädatoren verliere, und verwies auf Fuchs und Luchs, die sich «rasant vermehren» würden. Sie brachte zudem den Télémixte von La Berra ins Spiel, eine ganzjährig betriebene Bergbahn, die im Sommer wegen einer Ruhezone in der Nähe der Bergstation erst ab dem 1. Juli für den Betrieb mit Wanderern und Bikern öffnen darf. Diese sommerliche Schutzfrist wertete sie angesichts des angeblich bereits erfolgten Verschwindens der Art als unnötig. Diese Zuschreibung hält der Chronologie nicht stand.

Der Luchs wurde in der Schweiz erst ab 1971 wiederangesiedelt, also praktisch zeitgleich mit der Unterschutzstellung des Auerhahns. Der dokumentierte Rückgang der Art war zu diesem Zeitpunkt längst im Gang.

Ein zweiter Leserbrief aus Lossy widersprach dem Artikeltitel direkt: Der Autor, der sich selbst als Kletterer, Jäger, Fischer und «genauer Beobachter von Flora und Vögeln» bezeichnet, gab an, seit drei Jahren in Folge ein Auerhahn-Paar in einem ihm bekannten, geheim gehaltenen Gebiet zu beobachten. Er warnte jedoch gleichzeitig, dass die menschliche Störung die grösste Gefahr bleibe und der Artikeltitel noch zur Realität werden könnte, wenn nichts unternommen werde.

Diese Auseinandersetzung um Ursache und Ausmass ist typisch für die öffentliche Debatte um bedrohte Bergwaldarten: Wird der Rückgang vor allem auf Lebensraumverlust und menschliche Störung zurückgeführt, wie es der wissenschaftliche Konsens von BAFU und Vogelwarte nahelegt, oder wird die Verantwortung, wie in einem der Leserbriefe, auf natürliche Beutegreifer verschoben? Der Aktionsplan Auerhuhn Schweiz selbst benennt Prädationsdruck als einen von mehreren Faktoren, stellt ihn aber ausdrücklich hinter Habitatverlust und menschliche Störung als Hauptursachen.

Ein Blick über die Grenze: Deutschland und Österreich

Der Freiburger Befund steht nicht für sich. Ein Vergleich mit den Nachbarländern zeigt, wie unterschiedlich mit derselben Art umgegangen wird und wie wenig die Hobby-Jagd dabei über den Zustand der Bestände aussagt.

In Deutschland gilt das Auerhuhn nach dem Bundesjagdgesetz zwar formal weiterhin als jagdbare Wildart, unterliegt aber einer ganzjährigen Schonzeit. Eine legale Bejagung ist damit ausgeschlossen. Bundesweit steht die Art als vom Aussterben bedroht auf der Roten Liste. Am besten dokumentiert ist die Entwicklung im Schwarzwald, wo die Population zwischen 2012 und 2022 in Teilbereichen auf ein Drittel einbrach. Die Balzplatzzählungen ergaben 2022 noch 97 balzende Hähne, 2023 waren es 106, 2024 dann 111 und 2025 noch 103. Die jüngste Erhebung kommt auf 93 Hähne. Andernorts ist die Art bereits verschwunden: Im Erzgebirge, im Frankenwald, im Oberpfälzer Wald, im Odenwald und im Spessart stirbt sie aus oder gilt als erloschen, im Harz und im Hochsauerland wurden die Auswilderungsprogramme eingestellt und die Restpopulationen aufgegeben. Deutschland steht damit dort, wo die Schweiz steht: vollständiger Schutz, ungebremster Rückgang.

Österreich geht einen anderen Weg. Dort wird das Auerhuhn weiterhin bejagt, und zwar in erheblichem Umfang. Im Jagdjahr 2023/2024 wurden laut Statistik Austria 419 Stück Auerwild erlegt, davon 110 in Tirol, 103 in der Steiermark und 98 in Kärnten. Keine Abschüsse verzeichneten das Burgenland, Wien, Vorarlberg und Niederösterreich. Zur Einordnung: Diese Jahresstrecke entspricht ungefähr dem Doppelten des gesamten Schweizer Restbestands von 380 bis 480 balzenden Hähnen. In Kärnten liegt die Jagdzeit vom 11. bis 31. Mai, also mitten in der Balz. Die Abschusszahlen pendelten dort über Jahre um rund 120 Hähne. In den Jahren 2001 und 2002 musste das Land Auerwild ganzjährig schonen.

Warum sind die Bestände dort grösser? Die Antwort liegt nicht in einer besseren Schutzpolitik, sondern in der Fläche. Für eine überlebensfähige Population sind rund 50’000 Hektar zusammenhängender, strukturreicher Wald nötig. Österreich verfügt über mehrere solcher Gebiete, die Schweiz ausserhalb Graubündens praktisch über keines mehr. Hinzu kommt die Höhenlage: In den auerwildtauglichen Höhen ist die Waldbewirtschaftung nach Einschätzung von Fachleuten der Universität für Bodenkultur Wien seit geraumer Zeit im Wesentlichen unverändert geblieben, weil sich intensive Nutzung dort kaum lohnt. In Tirol sind 44 Prozent der Wälder als natürliche oder naturnahe Ökosysteme erhalten. Die Forstwirtschaft ist also nicht grundsätzlich anders, sie erreicht diese Lagen nur weniger stark. Dasselbe Muster erklärt, weshalb sich auch in der Schweiz der Bestandesschwerpunkt nach Graubünden verschoben hat.

Von einem intakten Bestand kann dennoch keine Rede sein. Die Rote Liste der Brutvögel Österreichs führt das Auerhuhn als gefährdet. Als Rückgangsursachen nennt sie die Abnahme beerentragender Zwergsträucher, insbesondere der Heidelbeere, durch Verdunklung und Verdichtung der Waldbestände, dazu zunehmende Störungen und geringe Bruterfolge bei ungünstiger Witterung. Das ist exakt die Ursachenliste des Schweizer Aktionsplans. In Wien wurde das letzte Auerhuhn Anfang des 20. Jahrhunderts erlegt, im Burgenland 1956. Auch in den östlichen Alpenteilen sowie in Teilen Kärntens und Vorarlbergs ist die Art heute deutlich seltener. Österreich durchläuft denselben Prozess, nur zeitversetzt und von einem höheren Ausgangsniveau aus.

Genau daraus leitet die österreichische Hobby-Jagd allerdings ihr Hauptargument ab. Ein Gutachten zur EU-Vogelschutzrichtlinie hält fest, die im Frühjahr bejagten Auer- und Birkhuhnbestände zeigten österreichweit eine weitgehend stabile Entwicklung, während in anderen Alpenländern trotz teilweise eingestellter Jagd rückläufige Trends zu beobachten seien. Die Schlussfolgerung, Bejagung schade nicht oder Hege nütze sogar, hat jedoch einen methodischen Defekt: Die Bestandeserfassung erfolgt in Österreich weitgehend über Balzplatzzählungen durch die Hobby-Jägerschaft selbst, also durch jene, die von den daraus abgeleiteten Abschussfreigaben profitiert. Dasselbe Gutachten räumt für Bayern ein, dass die Bejagung trotz Abschussplan auf einer zu ungenauen Bestandesermittlung beruhte. Wer zählt, bestimmt mit, wie viel geschossen werden darf.

Drei Länder, drei Regime, ein Trend. Die Schweiz schützt die Auerhenne seit 1962 und den Auerhahn seit 1971 vollständig, Deutschland seit Jahrzehnten über die ganzjährige Schonzeit, Österreich bejagt weiter. Der Rückgang läuft in allen dreien. Das entlastet die Hobby-Jagd als Ursache, kehrt die Beweislast aber zugleich um: Wenn eine Art in der Schweiz und in Deutschland trotz vollständigen Schutzes vom Aussterben bedroht ist, wird die österreichische Praxis, jährlich über vierhundert Vögel derselben Art zu schiessen, davon einen erheblichen Teil während der Balz und gezielt die dominanten Hähne, umso schwerer begründbar.

Der Freiburger Jagdverband: Mehr Technik statt mehr Schutz

Während diese Debatte um eine verschwindende Vogelart geführt wird, verfolgt die Fédération fribourgeoise des sociétés de chasse (FFSC), der kantonale Dachverband der Hobby-Jagd, eine gegenläufige Agenda. Auf ihrer eigenen Website dokumentiert sie das selbst.

Am 28. Mai 2026 veröffentlichte die FFSC zwei offizielle Stellungnahmen zu Motionen im Grossen Rat. Die Motion 2025-GC-234, eingereicht von den Grossräten Bernard Bapst und Dominique Zamofing, verlangt die Zulassung von Wärmebild- und Nachtsichtgeräten während der Hobby-Jagd. In ihrer Stellungnahme begrüsst die FFSC ausdrücklich, dass der Staatsrat den Einsatz solcher Geräte bereits ergänzend zur Nachsuche mit Schweisshunden ermöglichen will, und verweist lobend auf den Kanton Wallis als Vorbild für eine engere Zusammenarbeit zwischen Hobby-Jägerschaft und kantonalen Behörden. Die zweite Stellungnahme betrifft die Motion 2025-GC-278 zur Sommer-Sauhatz.

Diese Zulassung ist genau jener Punkt, den Jacques Rime, Tierzeichner und -stecher aus La Tour-de-Trême, bereits im Juni 2026 in einem eigenen Leserbrief als «Schande für die Jagd» bezeichnet hatte, gemeinsam mit der von der FFSC-Führung um Präsident Michaël Rey und Eric Gobet vorgeschlagenen Öffnung der Rehbock-Jagd bereits ab dem 1. Juli, mitten in der Brunftzeit. Am 22. Juli 2026 erhielt Rime in einem weiteren Leserbrief öffentliche Unterstützung: Zwei Leserinnen und Leser aus Ependes und Fribourg argumentierten, ein Hobby-Jäger sollte sein Ziel auch ohne Nachtsichtgeräte eindeutig erkennen müssen, bevor er schiesst, und dass solche Geräte dem Tier jede Tarnungschance und damit jede Chancengleichheit nähmen.

Zwei Realitäten, ein Muster

Zwischen den FFSC-Forderungen und dem Verschwinden des Auerhahns besteht kein direkter Zusammenhang, Nachtsichtgeräte und Rehbock-Jagd betreffen die Art nicht. Was sich zeigt, ist eine Prioritätensetzung. Eine bedrohte, störungsempfindliche Art verschwindet aus einem Kanton, dessen zuständige Behörden laut Aktionsplan seit 2008 zur Umsetzung von Schutzmassnahmen verpflichtet sind. Gleichzeitig setzt sich der kantonale Hobby-Jagd-Verband für mehr technische Hilfsmittel und ausgedehntere Jagdzeiten ein und findet damit beim Staatsrat teilweise Gehör. Forderungen, die von kritischen Stimmen wie Jacques Rime als Ausdruck einer Jagdkultur gedeutet werden, die dem gestörten Wild noch weniger Rückzugsraum lässt.

Ob und wie der Kanton Freiburg auf die angekündigte Anfrage von Wildtierschutz Schweiz reagieren wird, ist offen. wildbeimwild.com bleibt an der Jagdgesetzgebung und den Kampagnen gegen die Hobby-Jagd in der Westschweiz dran.

Wolfskasse der Schwyzer SVP: Wer zahlt, wenn der falsche Wolf stirbt?

Über 10'000 Franken an Zusagen für Bussen, die noch niemand bezahlen musste. Ein Aufruf, der drei Fragen offenlässt.

Über 10’000 Franken an Zusagen für Bussen, die noch niemand bezahlen musste. Ein Aufruf, der drei Fragen offenlässt.

Der Kanton Schwyz hat in diesem Jahr drei Schulungen in Pfäffikon, Rothenthurm und Schwyz durchgeführt. Rund 200 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger haben teilgenommen, etwa die Hälfte aller Schwyzer Jagdberechtigten. Mit dem erlangten Sachkundenachweis können sie künftig zu Regulierungen von Wölfen beigezogen werden. Wer dabei statt des freigegebenen Tieres einen anderen Wolf erschiesst, muss mit Konsequenzen rechnen: Die Abteilung Jagd und Wildtiere erstattet Strafanzeige und erhebt einen Wertersatz von bis zu 5000 Franken.

Für Samuel Lütolf, Sekretär der kantonalen SVP und Betreiber des parteieigenen «Wolf-Tickers», ist diese Bestimmung unverständlich. Er hält es für sehr schwierig, bei Regulierungsaktionen das richtige Tier zu erwischen, und verweist auf die Tagesentschädigung von 50 Franken. Lütolf startete daraufhin auf dem Kanal eine Umfrage. Innerhalb weniger Stunden erklärten sich über 230 Teilnehmer bereit, sich mit je 50 Franken an einer möglichen Busse zu beteiligen, rund hundert weitere sagten 10 oder 20 Franken zu. Lütolf deutet die Reaktionen als Beleg dafür, dass die Behörden zu wenig für den Schutz der Bevölkerung täten.

Der Kanal wurde im Juni 2025 vom kantonalen SVP-Präsidenten und Nationalrat Roman Bürgi lanciert und zählt inzwischen über tausend Follower. Zgraggen zeigte sich erstaunt darüber, dass ein solcher Aufruf über einen öffentlichen Kanal läuft, und hielt fest, der Kanton sei nach geltender Rechtslage verpflichtet, solche Bussen auszusprechen. Rechtlich, so Zgraggen, könne man gegen eine derartige Spendenaktion wohl nichts unternehmen.

Erste Frage: Was kostet ein Fehlschuss wirklich?

Die gesammelten 10’000 Franken orientieren sich an der Zahl 5000. Diese Rechnung greift zu kurz, denn die 5000 Franken sind nach Darstellung des «Boten der Urschweiz» der Wertersatz für das getötete Tier, also eine Ersatzforderung und keine Strafe. Die eigentliche Sanktion folgt aus der Strafanzeige. Das Bundesgesetz über die Jagd führt die Tötung geschützter Tiere unter den Vergehenstatbeständen und sieht dafür je nach Verschulden eine eigenständige Strafe vor, die zum kantonalen Wertersatz hinzukommt. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, hängt von Verschulden und persönlichen Verhältnissen ab und wird nicht vom Kanton festgelegt, sondern von der Strafbehörde.

Genau diese Kombination zeigte der Fall des Bündner Hobby-Jägers, der im Puschlav einen Wolf erschoss: Busse und Wertersatz, aber kein Patententzug. Wer also mit 50 Franken zur «Wolfskasse» beiträgt, weiss nicht, ob damit eine kantonale Übertretungsbusse, eine bundesrechtliche Sanktion oder eine zivilrechtliche Ersatzforderung gedeckt werden soll. Ein Crowdfunding ohne definierten Verwendungszweck ist keine Solidarität, sondern ein Blankocheck.

Zweite Frage: Wenn die Ausbildung genügt, wozu die Kasse?

Zwei Aussagen im selben Artikel widersprechen einander. Zgraggen hält fest, die Hobby-Jäger würden in den Kursen der Jagdverwaltung lernen, beim Ansprechen sehr genau zu sein, also das zum Abschuss freigegebene Tier richtig zu identifizieren. Lütolf hingegen bezeichnet es als sehr schwierig, das richtige Tier zu erwischen, und sammelt genau für den Fall, dass es misslingt.

Beide können nicht recht haben. Genügt die Ausbildung, braucht es keine Kasse. Braucht es die Kasse, taugt die Ausbildung nicht.

Was hinter dem Wort «Ausbildung» steht, haben wir in «Schwyz revidiert Jagdverordnung: Hobby-Jäger sollen Beutegreifer regulieren» dokumentiert: eine einmalige Teilnahme, keine Prüfung, kein Nachweis besonderer Fähigkeiten. Der Bote beschreibt den Inhalt als Ausführungen zum Einbezug der Hobby-Jäger, zu den Regulationsvorgaben und zur Kommunikation, dazu Biologie und Ansprechen von Wölfen. Im Kanton Graubünden, der das Modell bereits umgesetzt hat, dauerte der entsprechende Abendkurs laut «Neuer Zürcher Zeitung» eine Stunde, laut Dokumentation von CHWOLF rund zwei. Die WWF-Geschäftsleiterin Graubünden sprach damals von einer Schnellbleiche.

Damit läuft Zgraggens Verweis auf das Ansprechen ins Leere. Die Aufgabe im Feld besteht nicht darin, einen Wolf als Wolf zu erkennen, sondern innerhalb eines Rudels ein freigegebenes Jungtier von einem geschützten Elterntier zu unterscheiden. Christina Steiner vom Wolfschutzverein ChWolf weist darauf hin, dass sich erwachsene Wölfe von November bis Januar kaum von Jungtieren unterscheiden lassen. Kein Kurs, gleich welcher Länge, kann ein Merkmal vermitteln, das im Gelände schlicht nicht sichtbar ist.

Auch Lütolfs Bild vom enormen Risiko, das die Freiwilligen eingingen, hält der Prüfung nicht stand. Zgraggen hielt fest, die Unterschrift auf dem Formular sei keine Verpflichtung, an einer allfälligen Regulierung teilzunehmen. Wer sich unsicher fühlt, kann jederzeit absagen. Es handle sich zudem nicht um eine Wolfsjagd, sondern um den Einbezug bei ordentlicher Regulierung, Einzelabschüssen, Vergrämung oder allgemeiner Unterstützung der Behörden. Erlegte Wölfe gehen in den Besitz des Kantons, die Kadaver werden vernichtet, und ausserhalb der offiziellen Jagdzeiten gibt es 50 Franken Tagespauschale. Ein Risiko, dem man sich freiwillig aussetzt und das man jederzeit meiden kann, rechtfertigt kaum eine Solidarkasse.

Dritte Frage: An wen soll das Geld überhaupt fliessen?

Das Schwyzer Konzept hält ausdrücklich fest, dass der Name des Schützen nicht publik gemacht wird. Die gleiche Praxis kennt der Kanton Graubünden, wo der Grund bei den dortigen Kursen offen benannt wurde: Man rechnete damit, dass innert Kürze das ganze Tal wisse, wer den Wolf erlegt habe.

Diese Praxis reicht bis in die Strafverfolgung. Als ein Bündner Wildhüter in der Surselva in einer Nacht drei Luchse erschoss, die er für Wölfe hielt, machte die Staatsanwaltschaft nicht einmal die Höhe der Sanktion öffentlich. Wir haben den Fall in «Erschlagener Luchs im Elsass: Frankreich bestraft hart, die Schweiz schweigt fast» eingeordnet. Auch der verurteilte Puschlaver Schütze blieb namenlos.

Ein öffentlicher Spendenaufruf für einen anonymen Empfänger widerspricht sich selbst. Entweder gibt der Betroffene seine Anonymität preis und unterläuft damit die kantonale Schutzpraxis. Oder das Geld läuft über eine Struktur ohne benannten Begünstigten, ohne Aufsicht und ohne Nachweis, dass die Mittel je dort ankommen, wofür sie gesammelt wurden.

Der Vergleich, der nicht trägt

Die «Neue Zürcher Zeitung» verweist auf das Kollektiv Freiheitsfonds Schweiz, das per Crowdfunding gezielt Bussen bezahlt. Ab dem 1. Juli rief die Organisation dazu auf, offene Bussen von Menschen zu übernehmen, die im öffentlichen Verkehr ohne Ticket erwischt wurden und deswegen ins Gefängnis müssten. Über 91’000 Franken kamen zusammen, womit sich nach eigenen Angaben mehr als 250 Bussen übernehmen und rund 250 Menschen aus dem Gefängnis holen liessen.

Der Vergleich hinkt in jeder Hinsicht. Dort geht es um nachträgliche Hilfe für Menschen in Existenznot, deren Verstoss längst begangen und dessen Folge Haft ist. Hier geht es um eine Zusage im Voraus, für einen Verstoss, der noch gar nicht stattgefunden hat, ausgesprochen von einem Kantonsrat gegenüber Freiwilligen, die im Auftrag des Staates handeln und dabei ein geschütztes Wildtier töten sollen. Das eine mildert eine Härte im Nachhinein, das andere kalkuliert einen Rechtsbruch im Voraus ein.

Ein Risiko ohne Präzedenzfall

Bemerkenswert ist, wogegen die Kasse eigentlich versichert. Im Sommer 2025 wurden nach Freigabe durch den Bund drei von fünf Welpen des Chöpfenberg-Rudels erlegt. Laut Zgraggen lief dabei alles korrekt ab, Bussgelder wurden keine verhängt. Es gibt in Schwyz also keinen einzigen Fall, in dem je eine solche Busse ausgesprochen worden wäre.

Noch deutlicher wird das Bild beim Blick in die Kantone mit der längsten Erfahrung. Das Wallis erlegte zwischen September 2024 und Januar 2025 insgesamt 34 Wölfe. DNA-Analysen ergaben, dass nur die Hälfte davon zu einem vom Bundesamt für Umwelt zum Abschuss freigegebenen Rudel gehörte. Die Walliser Behörden bezeichneten die Abschüsse dennoch als legal, weil sie im festgelegten Gebiet erfolgten. Das Bundesamt für Umwelt sah keinen Handlungsbedarf.

Dazu kommt eine dokumentierte Serie von Fehlabschüssen erwachsener Leittiere: In Graubünden traf es den Leitrüden des Moesola-Rudels statt eines Jungwolfs, im Wallis einen nicht freigegebenen Wolf, in der Waadt ebenfalls ein männliches Leittier. Die Gruppe Wolf Schweiz hielt fest, diese Abschüsse seien rechtswidrig und strafrechtliche Konsequenzen grundsätzlich möglich. Bekannt geworden ist daraus keine einzige Sanktion.

Das ist kein Detail. Der Abschuss eines Leittiers gilt als schwerwiegender Eingriff in die Population, weil sich Rudel danach auflösen können. Beim Ringelspitz-Rudel trat genau dieser Fall ein. Wie hoch die Hürde eigentlich liegt, zeigt das Beverin-Rudel: Das Bundesamt für Umwelt lehnte einen Antrag auf Abschuss des Leitrüden zunächst ab, die spätere Bewilligung war die erste für ein Leittier überhaupt. Was der Bund also ein einziges Mal ausdrücklich genehmigte, geschah durch Fehlschüsse mehrfach nebenbei, ohne Folgen für die Beteiligten.

Daraus ergibt sich ein paradoxer Befund. Schwyz droht überhaupt erst mit einer Sanktion, die in den Nachbarkantonen faktisch nicht existiert. Der Spendenaufruf richtet sich also gegen den einzigen Ansatz, der Fehlabschüsse mit Kosten verbindet.

Ein Kanton mit Vorgeschichte

Der Anlass der ganzen Debatte ist überschaubar. Am 17. Juli gab die Schwyzer Wildhut bekannt, dass eine Fotofalle in der Gemeinde Alpthal zwei Wölfe erfasst habe, vermutlich ein Paar. Ob daraus ein neues Rudel entsteht, ist offen und bedarf weiterer Hinweise über die kommenden Monate. Das Chöpfenberg-Rudel im Grenzgebiet zum Kanton Glarus bleibt das erste und einzige offiziell bestätigte Wolfsrudel im Kanton.

Dass ausgerechnet Schwyz weitreichende Befugnisse an Hobby-Jäger überträgt, wiegt angesichts der kantonalen Bilanz schwer. Vergiftete Steinadler, ein erschossenes Herdenschutz-Lama, illegale Schlingenfallen und vom Kanton selbst ausgelegte, verbotene Wolfsköder: Die Chronik haben wir in «Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen» und in «Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen» zusammengetragen. Zur Systematik siehe unser Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Kommentar: Es geht längst nicht mehr um den Wolf

Wenn sogar die «Neue Zürcher Zeitung», wahrlich nicht bekannt für jagdkritische oder linksgrüne Kommentare, ausführlich über die geplante Wolfskasse der Schwyzer SVP berichtet, zeigt das vor allem eines: Hier geht es nicht mehr nur um den Wolf, sondern um den Rechtsstaat.

Wer einen nicht zum Abschuss freigegebenen Wolf erschiesst, begeht keinen harmlosen Irrtum. Genau deshalb sieht das Gesetz eine Busse vor. Und was ist die politische Antwort? Nicht: «Dann müssen wir die Ausbildung verbessern und noch sorgfältiger identifizieren.» Sondern: «Wir sammeln Geld, damit der Fehlabschuss möglichst keine finanziellen Folgen hat.»

Juristisch mag eine solche Kasse zulässig sein. Rechtsstaatlich sendet sie ein fatales Signal. Eine Busse soll persönliche Verantwortung schaffen und abschrecken. Wer bereits im Voraus verspricht, allfällige Bussen für Fehlabschüsse zu übernehmen, nimmt der Sanktion genau ihre Wirkung. Frei nach dem Motto: Keine Sorge, wenn etwas schiefgeht, zahlen wir.

Besonders widersprüchlich ist dabei: Dieselben Kreise verlangen, dass behördliche Abschussverfügungen konsequent umgesetzt werden. Wird aber genau diese behördliche Grenze überschritten, soll plötzlich die politische Gemeinschaft für die Konsequenzen aufkommen. Der Rechtsstaat funktioniert jedoch nicht nach dem Prinzip: Gesetze gelten, ausser für jene, deren Gesetzesverstösse politisch erwünscht sind.

Dass ausgerechnet die konservative NZZ diese Entwicklung aufgreift, zeigt, wie brisant die Sache ist. Denn im Zentrum steht nicht die Wolfsfrage, sondern eine grundsätzliche: Wie ernst nehmen wir persönliche Verantwortung und die Durchsetzung rechtskräftiger Sanktionen? Darüber sollte in der SVP Schwyz diskutiert werden, und nicht darüber, wie man möglichst risikolos Wölfe abschiesst.

Die konsequente Antwort liegt ohnehin anderswo: professionelles Wildtiermanagement nach dem Vorbild des Kantons Genf, wo ausgebildete Fachleute im kantonalen Dienst die Aufgabe übernehmen und der Abschuss die Ausnahme bleibt. Wie das für Schwyz aussehen könnte, zeigt unser Mustertext für eine kantonale Volksinitiative.

Was kostet uns die Hobby-Jagd? Graubünden rechnet nur in eine Richtung

Der Kanton Graubünden hat seit 2012 über 17 Millionen Franken für Zäune, Netze und Plastikrohre ausgegeben, um den Wald vor Schalenwild zu schützen. Ein Vorstoss im Grossen Rat verlangt nun, sämtliche Folgekosten offenzulegen. Was niemand offenlegen will: die Bilanz eines Instruments, das seit 37 Jahren sein eigenes Ziel verfehlt.

Es steht schwarz auf weiss im Auftrag 2026-22, eingereicht am 23. April 2026 im Bündner Grossen Rat: Bereits 1989 beschloss die Regierung, die Anzahl Hirsche – die häufigste Schalenwildart – zu reduzieren.

Trotzdem ist diese seither weiter um rund 50 Prozent angestiegen.

Der Satz stammt nicht von Tierschützern. Er stammt von Martin Kreiliger, Forstingenieur, Geschäftsführer der Stiftung Bergwaldprojekt und SP-Grossrat aus Disentis, mitgetragen von 46 weiteren Ratsmitgliedern aus praktisch allen Fraktionen.

Siebenunddreissig Jahre lang war die Hobby-Jagd das Instrument, mit dem der Kanton diesen Beschluss umsetzen sollte. Das Ergebnis ist das Gegenteil des Beschlossenen. In jedem anderen Politikbereich wäre das ein Fall für die Geschäftsprüfungskommission.

Wer den Bestand tatsächlich senkt

Erst seit 2021 sinkt der Hirschbestand, und zwar um 17 Prozent. Der Vorstoss benennt die Ursachen wörtlich: «Der Grund sind eine zielgerichtete Jagd sowie der zunehmende Einfluss der grossen Beutegreifer Wolf und Luchs.»

Damit steht in einem offiziellen Parlamentsdokument, was Jagdverbände seit Jahren bestreiten: Beutegreifer leisten messbar das, was die Hobby-Jagd über drei Jahrzehnte nicht zustande brachte. Die Regierung hat dieser Aussage in ihrer Antwort vom 15. Juni 2026 mit keinem Wort widersprochen.

Die Kostenrechnung mit nur einer Spalte

Kreiliger verlangt von der Regierung, künftig sämtliche finanziellen Folgen des Wildeinflusses offenzulegen: Kosten für Wildschadenerhebungen, für waldbauliche und bauliche Ersatzmassnahmen, für reduzierte Schutzwaldleistung und geringere Holzerträge.

Was der Vorstoss nicht verlangt: eine einzige Zahl zur Hobby-Jagd selbst. Nicht den Verwaltungsaufwand des Amts für Jagd und Fischerei. Nicht die Kosten der Wildhut. Nicht die Wildschadenvergütungen. Nicht die Aufwendungen für die Jagdadministration. Und nicht die Frage, welchen Anteil die jagdliche Beunruhigung des Wildes am Verbiss in Schutzwäldern hat, wenn Tiere aus Deckungsgründen in Jungwuchsflächen ausweichen.

Die öffentliche Hand soll bilanzieren, was das Wild kostet. Was das Töten des Wildes kostet, bleibt ausserhalb des Rechnungskreises.

Der Subventionsposten, den seit vier Jahren niemand beziffert

In der Regierungsantwort steht ein Detail, das in der bisherigen Berichterstattung fehlt. Seit 2022 zahlen Bund und Kanton in der Schutzwaldpflege nicht mehr 80 Prozent, sondern 90 und teilweise 100 Prozent, ausdrücklich als Folge der «Strategie Lebensraum Wald-Wild 2021».

Diese Mehrkosten sollen erst ab 2027 im Kurzbericht ausgewiesen werden. Sie laufen also seit vier Jahren auf, ohne dass Öffentlichkeit oder Parlament die Summe kennen. Sie kommen zu den bereits belegten 17 Millionen hinzu, die laut Amt für Wald und Naturgefahren allein 2025 um weitere 1,6 Millionen Franken anwuchsen, elf Prozent mehr als im Vorjahr und siebzehn Prozent über dem Zehnjahresschnitt.

Wenn Hochrechnungen unzulässig sind, ausser sie heissen anders

Die Regierung beantragt, Punkt 1 des Auftrags zu überweisen und Punkt 2 abzuändern. Gestrichen werden soll ein einziger Halbsatz: «Hochrechnungen ähnlich wirtschaftlicher Prognosemodelle». Begründung: Solche Zusammenhänge liessen sich «nicht in der erforderlichen Qualität erfassen».

Zwei Absätze weiter oben kündigt dieselbe Regierung an, ab 2027 eine «Monetarisierung der langfristigen Wirkung des Wildeinflusses» zu liefern, «basierend auf Fallbeispielen, die die Mehrkosten über 50 Jahre in Schutzwäldern erfassen».

Eine Fünfzigjahresprognose ist methodisch eine Hochrechnung. Die Regierung lehnt das Instrument ab und wendet es im selben Dokument an. Der Unterschied liegt in der Etikette, nicht in der Methode.

Ein Auftrag, der schon einmal überwiesen wurde

Im April 2021 hat der Grosse Rat einen Auftrag von Josias Gasser mit 100 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und null Gegenstimmen überwiesen. Er verlangte bereits damals, die durch Wildschäden verursachten Kosten auszuweisen.

Fünf Jahre später muss dasselbe erneut gefordert werden. Ein einstimmig überwiesener Parlamentsauftrag wurde nur teilweise umgesetzt, und das Parlament muss nachdoppeln, um zu erhalten, was es bereits beschlossen hatte.

Was die Debatte im August klären müsste

Der Grosse Rat behandelt den Auftrag voraussichtlich in der Augustsession 2026. Drei Fragen gehören auf den Tisch, die weder Vorstoss noch Regierungsantwort stellen:

Wenn die Hobby-Jagd ihr 1989 gesetztes Ziel um fünfzig Prozent verfehlt hat, weshalb bleibt sie das Leitinstrument der Bestandsregulierung? Die Frage ist umso dringlicher, als in der Wildbiologie seit Langem bekannt ist, dass stark bejagte Huftierpopulationen mit erhöhter Reproduktion reagieren. Wer jährlich einen erheblichen Teil des Bestands entnimmt, entlastet die verbleibenden Tiere und beschleunigt deren Vermehrung. Ob die Bündner Jagdplanung diesen Effekt überhaupt einrechnet, geht aus den publizierten Unterlagen nicht hervor.

Zweitens: Wenn Wolf und Luchs den Bestand nachweislich senken, weshalb werden ausgerechnet sie weiterhin zum Abschuss freigegeben, während das Instrument, das seit 1989 versagt, unangetastet bleibt?

Drittens: Weshalb soll eine Kostenwahrheit hergestellt werden, die einen der beiden Kostenblöcke systematisch ausklammert?

Transparenz, die nur in eine Richtung rechnet, ist keine Transparenz. Sie ist Buchhaltung mit vorbestimmtem Ergebnis.

Trotz mehr Abschüssen: Wildschweinschäden bleiben hoch

Kantonsumfrage zeigt, was die Hobby-Jagd seit Jahrzehnten nicht löst.

Eine Umfrage der Bauern Zeitung vom 17. Juli 2026 zeigt es erneut: In Solothurn, Freiburg, beiden Basel und dem Wallis nehmen die Wildschweinschäden auf Feldern und Wiesen weiter zu.

Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Kulturen zunehmend einzäunen, um überhaupt noch Anspruch auf Entschädigung zu haben.

Was die Kantonsumfrage zeigt

Im Kanton Freiburg werden laut Amt für Wald und Natur jährlich 150 bis 200 Schadensgesuche wegen Wildschweinen eingereicht. Der Kanton zahlt dafür regelmässig zwischen 50’000 und 200’000 Franken pro Jahr aus, allein 2023 waren es rund 70’000 Franken für Wildschweinschäden. Im Kanton Solothurn lässt sich der Bestand laut kantonaler Wildbiologin Svenja Crottogini nicht exakt beziffern, er wird lediglich anhand von Wildschadenhöhen und Jagdstatistik grob geschätzt.

Diese Unschärfe ist bezeichnend. Weder in Solothurn noch in Freiburg existieren belastbare Bestandszahlen. Was als Wildtiermanagement verkauft wird, stützt sich auf Indikatoren wie Jagdquoten, Totfunde und Schadensentwicklung, nicht auf wissenschaftlich fundiertes Monitoring.

Mehr Abschüsse, keine sinkenden Schäden

Genau hier liegt der eigentliche Befund. Die schweizweite Jagdstrecke bei Wildschweinen ist seit den 1990er-Jahren massiv gestiegen, von rund 2’167 erlegten Tieren im Jahr 1995 auf über 12’000 im Jahr 2019. Auch die neuere kantonale Jagdstatistik bestätigt den Trend zu mehr Abschüssen. Würde die zentrale Begründung der Hobby-Jagd zutreffen, wonach Abschüsse die Bestände regulieren und Schäden begrenzen, müssten die Schadensmeldungen mit den steigenden Jagdstrecken zurückgehen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Schadenssummen in den betroffenen Kantonen bleiben konstant hoch oder steigen.

Diese Diskrepanz ist kein neues Phänomen. Die Behauptung, Hobby-Jagd halte Wildschweinbestände im Gleichgewicht, gilt wildbiologisch als nicht haltbar. Wildschweine reagieren auf Bejagungsdruck mit erhöhter Fortpflanzungsrate, ein Mechanismus, der in der Fachliteratur seit Langem dokumentiert ist. Wer Populationen durch Abschuss dezimiert, verändert damit die Alters- und Sozialstruktur der Rotten und kann den Reproduktionsdruck sogar verstärken, statt ihn zu senken.

Das Genfer Gegenbeispiel

Wie eine Alternative aussehen könnte, zeigt der Kanton Genf, der die Hobby-Jagd seit 1974 verboten hat. Dort erlegen ausschliesslich professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter Wildschweine gezielt und ausschliesslich als letzte Massnahme, wenn andere Schutzvorkehrungen ausgeschöpft sind. Ein sanitarischer Abschuss dauert dort im Schnitt 8 Stunden und benötigt maximal 2 Patronen, gegenüber 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen, die ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich für dieselbe Aufgabe aufwendet. Das Genfer Modell arbeitet mit einer unabhängigen Wildtierkommission und setzt konsequent auf Prävention statt auf Symbolabschuss.

Die Genfer Jagdstatistik zeigt keine extremen Zickzack-Muster, sondern stabile Abschusszahlen bei gleichzeitig vergleichsweise tiefem, stabilen Wildschweindichte-Niveau von rund fünf Tieren pro Quadratkilometer Wald. Die Kosten des professionellen Managements liegen bei rund einer Million Franken pro Jahr, was etwa 2.20 Franken pro Einwohner bzw. knapp über 3 Prozent einer landwirtschaftlichen Subvention entspricht – ein Betrag, der im Verhältnis zu den gesamtschweizerischen Wildschweinschäden moderat ist.

Falsche Bejagung verschärft das Problem

Ein wesentlicher Grund, warum sich das Problem mit jagdlichen Mitteln kaum lösen lässt, liegt in der Bejagungspraxis selbst. Wildschweinrotten werden von einer Leitbache geführt, die den Fortpflanzungszyklus der übrigen Bachen synchronisiert, die sogenannte Rauschsynchronisation. Wird die Leitbache erlegt, wie es in der Hobby-Jagd regelmässig vorkommt, zerfällt diese Struktur. Die Folge ist ein «Rauschchaos»: Die Bachen werden ganzjährig fortpflanzungsfähig, was zu höheren statt tieferen Zuwachsraten und in der Folge zu mehr statt weniger Wildschäden führen kann. Fachliteratur zum Wildschweinmanagement in der Schweiz bestätigt diesen Zusammenhang ausdrücklich. Die Hobby-Jagd untergräbt damit ihr eigenes erklärtes Ziel.

Nachtjagd und Hightech-Aufrüstung als Antwort

Statt die eigene Praxis zu überdenken, setzen mehrere Kantone auf immer weitreichendere technische Hilfsmittel. Im Kanton Aargau können Hobby-Jäger seit 2019 mit Nachtzielgeräten auf Wildschweine schiessen, im Kanton Solothurn verfügen bereits rund 150 Personen über eine entsprechende Ausnahmebewilligung. Damit wird ein gesetzlich eigentlich verbotenes Hilfsmittel, dessen Einsatz die Jagdverordnung des Bundes ausdrücklich untersagt, kantonal per Ausnahme zugelassen. Die Tiere sind dadurch inzwischen weitgehend nachtaktiv geworden und haben faktisch keine störungsfreie Zeit mehr, weder am Tag noch in der Nacht. Selbst aus jagdlicher Sicht wurde dies bereits als bedenklich bezeichnet, da Wildtiere auch ein Recht auf Ruhe und ungestörte Rückzugsräume hätten.

Sterilisation als Alternative

Wie wenig zielführend reine Abschusszahlen sind, zeigt ein Blick ins Ausland. In der Region Vallès Occidental bei Barcelona haben die Universität Barcelona, die Anwaltskammern Kataloniens und die Stadtverwaltung ein Pilotprojekt zur Empfängnisverhütung bei Wildschweinen lanciert. Mittels eines Verhütungsimpfstoffs sank die Zahl der Tiere in der Region innerhalb eines einzigen Jahres um über 400 Exemplare, ohne einen einzigen zusätzlichen Abschuss. Auch in Deutschland fordern Tierschutzorganisationen und einzelne Landesparlamente seit Jahren eine antikörperbasierte, hormonfreie Empfängnisverhütung als Ergänzung oder Alternative zur Intensivbejagung, gerade weil sich die Rottenstruktur dabei nicht zerstören lässt.

Wachsender Abschussdruck statt Ursachenanalyse

Statt die Wirksamkeit der bisherigen Praxis zu hinterfragen, reagieren einzelne Kantone mit einer Ausweitung der Jagd. Der Kanton Schwyz öffnet ab Herbst 2026 erstmals die Wildschweinjagd für Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, ohne dafür eine wildbiologische Begründung zu liefern. Das Muster wiederholt sich: mehr jagdbare Arten, mehr Abschusstage, mehr Befugnisse, aber keine Antwort auf die eigentliche Frage, warum die Schäden trotz jahrzehntelang steigender Jagdstrecken nicht zurückgehen.

Die Kantonsumfrage der Bauern Zeitung liefert damit unfreiwillig ein weiteres Indiz dafür, dass das zentrale Versprechen der Hobby-Jagd, nämlich Bestandsregulierung zur Schadensvermeidung, in der Praxis nicht eingelöst wird. Im Gegenteil: Falsche Bejagung und immer extremere Jagdmethoden verschärfen den Druck auf die Tiere, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Mehr zum Thema in unserem Faktencheck zur Wildschweinjagd.

Fasanenjagd findet fast nur noch im Tessin statt

Die Jagdstatistik des Bundes zeigt eine Art ohne Bestand, die in einem einzigen Kanton weiterhin bejagt wird.

Im Jahr 2023 wurden in der ganzen Schweiz sechs Fasane erlegt, alle sechs im Kanton Tessin.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundes hält fest, dass Jagdfasane im Wesentlichen einzig in diesem Kanton ausgesetzt werden.

Ein Rückgang um 96 Prozent

Die eidgenössische Jagdstatistik weist für den Fasan im Jahr 2000 noch 155 erlegte Tiere in der ganzen Schweiz aus. 2023 waren es sechs, der tiefste Wert der Reihe. Das entspricht einem Rückgang um rund 96 Prozent.

In den ersten fünf Jahren der Erhebung, von 2000 bis 2004, wurden insgesamt 575 Fasane erlegt. In den letzten fünf Jahren, von 2020 bis 2024, waren es 87. Über den gesamten Zeitraum von 25 Jahren summieren sich die Abschüsse auf 1’120 Tiere. Das Jahresmittel der letzten zehn Jahre liegt bei knapp 18 Tieren für die gesamte Schweiz.

Seit 2017 bewegen sich die Werte fast durchgehend im einstelligen bis niedrig zweistelligen Bereich: acht Tiere im Jahr 2017, neun im Jahr 2019, sechs im Jahr 2023, 23 im Jahr 2024.

Die Zahlen des Bundes sind die Zahlen des Tessins

Der aufschlussreiche Befund ergibt sich erst im Vergleich zweier Auswertungen derselben Datenbank. Stellt man die gesamtschweizerische Reihe der Tessiner Reihe gegenüber, sind die Werte der jüngeren Jahre deckungsgleich. 2021: 24 Tiere in der Schweiz, 24 im Tessin. 2023: sechs und sechs. 2024: 23 und 23.

Auch in den Jahren mit hohen Werten dominiert der Kanton die Statistik. Im Jahr 2000 entfielen von 155 gesamtschweizerisch erlegten Fasanen 143 auf das Tessin, das sind rund 92 Prozent.

Die Fasanenjagd in der Schweiz ist damit seit Jahren praktisch ausschliesslich eine Tessiner Angelegenheit. In den übrigen Kantonen findet sie faktisch nicht mehr statt.

Der Bund dokumentiert die Aussetzpraxis

Was diesen Befund erklärt, steht in einem Rechtsgutachten zum schweizerischen Artenschutzrecht, das im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt erstellt wurde. Darin wird festgehalten, dass die Einsetzung jagdbarer Tiere nur noch geringe Bedeutung habe und im Wesentlichen einzig im Kanton Tessin Jagdfasane ausgesetzt würden.

Das Gutachten stammt aus dem Jahr 2005. Ob die dort beschriebene Praxis bis heute fortbesteht, ist öffentlich nicht dokumentiert. Die Abschusszahlen der folgenden zwei Jahrzehnte zeigen allerdings dasselbe Muster: eine Fasanenjagd, die sich fast vollständig auf einen einzigen Kanton konzentriert.

Das Tessiner Jagdreglement führt den Fasan, italienisch fagiano comune, ausdrücklich in der Liste der jagdbaren Vogelarten. Das Reglement legt jährlich die Jagdzeiten, die jagdbaren Arten und die Anzahl erlegbarer Tiere fest.

Damit verschiebt sich die Frage. Es geht nicht darum, warum in einem Kanton mehr Fasane geschossen werden als anderswo, sondern darum, ob überhaupt ein wildlebender Bestand bejagt wird oder ob Tiere aus Zucht freigelassen werden, um kurz darauf erlegt zu werden.

Was das Gesetz verlangt

Das Bundesrecht kennt kein generelles Aussetzverbot, es knüpft das Aussetzen aber an Bedingungen und an die Behörde. Nach Artikel 6 des Jagdgesetzes können die Kantone jagdbare Tiere aussetzen, sofern geeigneter Lebensraum vorhanden und genügende Schonung gewährleistet ist. Tiere, die grossen Schaden anrichten oder die einheimische Artenvielfalt bedrohen, dürfen nicht ausgesetzt werden.

Die Kompetenz liegt also beim Kanton, nicht bei Privaten. Wer vorsätzlich und ohne Berechtigung Tiere aussetzt, macht sich nach Artikel 17 des Jagdgesetzes strafbar, die Strafdrohung reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Ausdrücklich erfasst ist auch die Vorstufe. Nach Artikel 18 wird mit Busse bis zu 20’000 Franken bestraft, wer ohne Berechtigung jagdbare Tiere einfängt, gefangen hält, sich aneignet oder einführt, um sie auszusetzen. Wer jagdbare Tiere einführen will, um sie auszusetzen, braucht nach Artikel 9 zusätzlich eine Bewilligung des Bundes.

Der Gesetzgeber hat die Kette von der Zucht über den Import bis zur Freilassung also durchaus im Blick. Entscheidend ist in jedem Glied dieser Kette die Frage der Berechtigung.

Jagdbar, während verwandte Arten geschützt sind

In der Systematik der Jagdstatistik ist der Fasan als jagdbare Art markiert. Innerhalb derselben Gruppe der Hühnervögel sind Auerhuhn, Haselhuhn, Steinhuhn und Wachtel als geschützt geführt.

Der Fasan steht dabei nicht am Rand des Bundesrechts, sondern mittendrin: Artikel 5 des Jagdgesetzes führt ihn namentlich auf und weist ihm eine eigene Schonzeit vom 1. Februar bis zum 31. August zu. Das Gesetz behandelt ihn damit wie eine Art mit relevantem Bestand.

Das gängige Argument der Hobby-Jägerschaft, die Jagd diene der Regulierung von Beständen, greift bei diesen Zahlen nicht. Wo landesweit im Jahresmittel weniger als zwanzig Tiere erlegt werden, gibt es keinen Bestand, der reguliert werden müsste. Kommen die Tiere zudem aus der Zucht, kehrt sich das Argument um: Nicht ein vorhandener Bestand wird verkleinert, sondern ein künstlicher wird erst geschaffen, um ihn zu bejagen.

Wenn Aussetzen nötig ist, fehlt der Lebensraum

Artikel 6 des Jagdgesetzes knüpft das Aussetzen an eine Bedingung: Es muss geeigneter Lebensraum vorhanden sein. Wie eng diese Bedingung ist, formuliert ausgerechnet ein Jagdverband selbst.

Der oberösterreichische Landesjagdverband hält in einem Fachbeitrag fest, dass sich bei der Bestandsstützung durch Aussetzen eine unbequeme Frage stellt: Warum sollten Fasane in einem Revier ausgesetzt werden müssen, das einen geeigneten Lebensraum darstellt? Passt der Lebensraum, fällt auch der Zuwachs entsprechend aus. Bleibt der Zuwachs aus und wird deshalb ausgesetzt, ist der Lebensraum eben nicht geeignet. Angebracht wäre dann, zuerst die Ursachen zu beheben.

Damit beschreibt die Hobby-Jagd selbst den Widerspruch, den das Bundesrecht offenlässt. Aussetzen ist erlaubt, wenn geeigneter Lebensraum vorhanden ist. Notwendig wird es aber gerade dann, wenn er es nicht ist.

Der NABU Nordrhein-Westfalen zieht daraus eine Konsequenz für die Artenliste. Er geht davon aus, dass Fasane keine selbsttragende Population bilden und nur deshalb überleben, weil gezüchtete Vögel immer wieder ausgesetzt werden. In den Katalog der jagdbaren Arten gehörten nur Arten, die genutzt werden können, ohne dass Bestände für Zwecke der Hobby-Jagd künstlich gefördert werden.

Für die Schweiz zeigen die Zahlen dieselbe Entwicklung wie bei den Abschüssen. In den 1970er-Jahren wurden hierzulande noch gut 18’000 Fasane jährlich ausgesetzt, 2007 waren es 173. Der Schweizer Brutbestand wird auf 100 bis 500 Paare geschätzt, eine Grössenordnung, die eine eigenständige jagdliche Nutzung nicht trägt.

Der internationale Vergleich

Der Fasan ist in Europa die zentrale Art der kommerziellen Zuchtvogeljagd. Nach Angaben der British Ecological Society werden in Grossbritannien jährlich rund 41 bis 50 Millionen Fasane und Rothühner für gewerbliche Jagden gezüchtet und freigelassen, ein Wert, der nach denselben Angaben deutlich über jenem anderer europäischer Länder liegt.

Eine Untersuchung im European Journal of Wildlife Research kam auf einen Mittelwert von 31,5 Millionen jährlich ausgesetzten Fasanen allein in Grossbritannien und hielt fest, dass es für diese Freilassungen kaum Regulierung gibt. Aus einer im Auftrag des Game and Wildlife Conservation Trust erstellten Erhebung geht hervor, dass 2016 rund 47 Millionen Fasane ausgesetzt und höchstens 18 Millionen davon als erlegt registriert wurden. Der weitaus grösste Teil der freigelassenen Tiere taucht in keiner Abschussstatistik auf.

In Österreich hat die Praxis zu gesetzlichen Einschränkungen geführt. Im Burgenland ist das Aussetzen verboten, in Vorarlberg und Salzburg bewilligungspflichtig, in Wien ist der Abschuss ausgesetzter Tiere untersagt. Grundlage war die Einschätzung, dass in Gefangenschaft gezüchtete Fasane in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind.

Auch in Italien, unmittelbar an der Tessiner Grenze, ist die Zucht und Aussetzung von Fasanen für die Jagd eine etablierte Praxis mit eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen für Wiederansiedlungsgebiete und private Zuchtbetriebe.

Die offenen Fragen

Aus der Datenlage und der Rechtslage ergeben sich Fragen, die öffentlich nicht beantwortet sind.

Werden im Kanton Tessin gegenwärtig Fasane zu jagdlichen Zwecken ausgesetzt, in welchem Umfang und gestützt auf welchen behördlichen Entscheid? Auf welche Erhebungen stützt sich die vom Gesetz verlangte Feststellung, dass geeigneter Lebensraum vorhanden und genügende Schonung gewährleistet ist? Stammen ausgesetzte Tiere aus dem Ausland, und liegt in diesem Fall die erforderliche Bewilligung des Bundes vor? Existiert im Kanton ein sich selbst erhaltender wildlebender Fasanenbestand? Und auf welcher fachlichen Grundlage bleibt eine Art im Jagdregime, deren Abschusszahlen seit über einem Jahrzehnt im einstelligen bis niedrig zweistelligen Bereich liegen?

Der Anstieg von sechs erlegten Tieren im Jahr 2023 auf 23 im Jahr 2024 ist bei einer Art ohne erkennbaren Wildbestand erklärungsbedürftig.

Mehr zum Thema: Tierquälerische Jagdmethoden, geduldet und gefördert und Was die Hobby-Jagd den Steuerzahler kostet

Undercover im Zirkus: Vier Monate Gewalt hinter der Manege

Erstmals infiltriert ein Rechercheur einen europäischen Zirkus und dokumentiert, was das Publikum nie sieht.

Die Tierrechtsorganisation LAV und die Fondation Franz Weber haben am 15. Juli 2026 die Recherche «Il sistema circhi» veröffentlicht, die Misshandlungen in italienischen Zirkusbetrieben dokumentiert.

Die Aufnahmen stammen aus vier Monaten verdeckter Arbeit und betreffen nicht nur einen Einzelbetrieb, sondern 19 Standorte in neun Regionen.

Was die Aufnahmen zeigen

Ein Rechercheur schleuste sich in einen Zirkusbetrieb ein und filmte vier Monate lang sowohl während der Vorstellungen als auch vor allem hinter den Kulissen. Nach Angaben der beiden Organisationen handelt es sich um den ersten Fall, in dem eine Person einen Zirkus in Europa auf diese Weise von innen dokumentiert hat.

Das im Januar 2026 im Circo Medini aufgezeichnete Material zeigt körperliche Misshandlung von Tieren, Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vorgaben mit Beschäftigten ohne ordentliche Verträge und ohne Sicherheitsstandards sowie unhygienische Zustände und illegale Entsorgung von Mist. Die Auswertung der 19 Standorte ergab zudem stundenlanges oder tagelanges Einsperren sowie Schläge und Tritte gegen Tiere. Die Befunde wurden den zuständigen Behörden gemeldet.

Damit widerlegt die Recherche das Argument des Einzelfalls, das Zirkusbetriebe regelmässig anführen, wenn Missstände publik werden. Die Dokumentation zielt auf das System, nicht auf einen Betreiber.

Die rechtliche Lage in der EU

23 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Einsatz von Tieren im Zirkus eingeschränkt oder die Verwendung von Wildtieren vollständig verboten. Auftritte bleiben jedoch in mehreren grossen EU-Staaten zulässig, weil die Gesetzgebung dazu national und nicht auf EU-Ebene entschieden wird. LAV fordert die italienischen Behörden auf, ein Verbot zu erlassen und damit zu jenen europäischen Ländern aufzuschliessen, die diesen Schritt bereits vollzogen haben.

Bemerkenswert ist, dass Italien 2017 bereits ein Auslaufmodell beschlossen hatte. Das Parlament verabschiedete am 8. November eine Gesetzgebung, die den schrittweisen Ausstieg aus Zirkussen und Wanderausstellungen mit Tieren vorschreibt, wobei die konkrete Umsetzung einem späteren Ministerialdekret übertragen wurde. Dieses Dekret liegt bis heute nicht in wirksamer Form vor. Die aktuellen Bilder sind damit auch das Ergebnis einer politischen Blockade.

Die Schweiz als Nachzügerin

Die Schweiz hat kein Verbot. Nach Tierschutzverordnung (SR 455.1) wird die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Zoos bewilligt, wenn Gehege, Raummasse, Betreuung durch ausgebildete Personen und tierärztliche Versorgung den Vorgaben entsprechen. Das BLV hielt fest, dass Zirkusse anders als Zoos für besonders anspruchsvolle Tierarten gegenwärtig keiner vergleichbaren Zusatzbewilligung unterliegen, und verwies auf mögliche Verschärfungen bei einer künftigen Erlassrevision.

Die politischen Vorstösse blieben erfolglos. Nationalrätin Isabelle Chevalley reichte eine Motion zur Festlegung der in Zirkussen zulässigen Tierarten ein, die der Bundesrat zur Ablehnung beantragte; sie wurde im März 2017 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend behandelt worden war. Die Petition «Keine Wildtiere im Zirkus» von ProTier, Vier Pfoten und Tier im Recht wurde mit 70’676 Unterschriften eingereicht; das BLV sah keine Notwendigkeit für ein Verbot und verwies auf die geltende Rechtslage.

Die Bestände haben sich seither reduziert: Seit 2015 wurden vereinzelt noch Raubkatzen mitgeführt, 2015 und 2016 fünf Tiger und sieben Löwen in zwei Zirkussen, 2017 fünf Tiger in einem Betrieb, 2019 drei Löwen. 2018 und 2020 fanden in der Schweiz keine Raubkatzennummern statt. Als Gründe nennt das BLV strengere tierschutzrechtliche Vorgaben, hohe Kosten der Wildtierhaltung und eine kritischere Haltung der Öffentlichkeit.

Der Rückgang beruht damit auf Marktlogik und öffentlichem Druck, nicht auf einem Verbot. Genau das ist die Schwachstelle: Was ökonomisch entstanden ist, kann ökonomisch zurückkehren. Ein gesetzliches Verbot wäre die einzige belastbare Absicherung.

Der Würdebegriff als ungenutztes Instrument

Das Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455) schützt in Artikel 1 ausdrücklich das Wohlergehen und die Würde des Tieres. Die Würdeverletzung nach Artikel 3 Buchstabe a liegt unter anderem bei Erniedrigung vor. Wer Tiere zur reinen Publikumsunterhaltung Kunststücke ausführen lässt, muss diese Belastung mit überwiegenden Interessen rechtfertigen. Unterhaltung ist als Rechtfertigungsgrund schwach. Die Schweizer Praxis nutzt diesen Massstab bislang kaum.